Weinland

Kernzonenunterteilung ist nicht von Dauer

Bei der letzten Revision der Bau- und Zonenordnung 2015 wurden die Kernzonen von Thalheim und Gütighausen in A und B unterteilt. Eine unnötige Unterscheidung, findet Baureferent Marc Vock.

von Roland Spalinger
16. April 2024

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