Bauen: Schlanke Verfahren

Walter Staub, Kantonsrat FDP, Flaach Publiziert: 19. Mai 2026
Lesezeit: 2 min

Die gestrige Kantonsratssitzung begann mit einem unbestrittenen Geschäft, dem Gesetz über die Bereitstellung einer neuen Plattform für Grundstück- und Gebäudedaten. Es ermöglicht, gebäude- und grundstücksbezogene Daten auf einer zentralen Plattform bereitzustellen, und regelt die Datenlieferung, Datenverknüpfung, Datennutzung und Zuständigkeiten. 

Diese Gesetzesanpassung wird sich positiv auf die heute mangelnde Datenqualität auswirken. Es ist eine Qualitätsverbesserung für alle Benutzer. Alle Fraktionen sind sich dessen einig, unter anderem auch, weil die Kompetenzen und Rechte der Benutzer wie auch jene Richtlinien für die Ämter, welche die Daten zur Verfügung stellen, nicht tangiert werden. Mit der Digitalisierung ist es eine deutliche Verbesserung des heutigen Systems. Einzig die zusätzliche Arbeitsstelle – schon wieder eine Amtsstelle mehr – sehe ich als politischen Schönheitsfehler bei diesem Entscheid.

Eine Motion aus den Reihen der FDP fordert, im Baubewilligungsverfahren die Ordnungsfrist einer Vorprüfung von drei auf zwei Wochen zu reduzieren und die Frist für das Baubewilligungsverfahren von vier auf drei Monate zu kürzen. Die verkürzten Fristen sollen durch Effizienzsteigerungen im Verfahren, durch Vereinfachungen in den Abläufen und die Digitalisierung ermöglicht werden. Der Regierungsrat möchte die Vorprüfungsfrist unverändert auf drei Wochen belassen, das Baubewilligungsverfahren jedoch wie gefordert von vier auf drei Monate kürzen. Sämtliche politischen Gemeinden und ihre Organisationen, die Gerichte, die Verwaltung und die betroffenen Verbände lehnen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen mehrheitlich ab. Mit unveränderten Mitteln sei eine seriöse Prüfung der Baugesuche in kürzerer Zeit nicht möglich.

Unsere Verwaltungen sollen effizient und leistungsfähig bleiben und nicht aufgebläht werden.

Gerade bei grossen und komplexen Bauvorhaben könne bereits heute eine seriöse Prüfung innerhalb der geltenden Fristen häufig nicht eingehalten werden. Aus Sicht der bürgerlichen Parteien ist die Verkürzung der Ordnungsfristen eine logische Folge der fortschreitenden Digitalisierung in den Baubewilligungsverfahren. Lange Verfahren sind für alle Beteiligten unangenehm und zunehmend belastend. Es soll möglich sein, den Bauherren eine straffere und sichere Planung bei ihren Bauprojekten zu gewähren. Es ist an der Zeit, administrative Leerläufe und unnötige Bewilligungsschlaufen endlich zu eliminieren. Obwohl die Motion im Kantonsrat keine Mehrheit findet, werden wir Freisinnige amtliche Arbeitsabläufe weiterhin kritisch hinterfragen. Unsere Verwaltungen im Kanton sollen effizient und leistungsfähig bleiben und nicht aufgebläht werden. Qualität entsteht durch klare Strukturen, schlanke Prozesse und moderne Arbeitsmethoden.