Die Meldungen häuften sich in den letzten Tagen: Am Donnerstag gaben Coop und Migros bekannt, dass sie den Verkauf von Feuerwerk einstellen, am Freitag folgte das erwartete Feuerverbot in Waldnähe im Kanton Zürich. Hinsichtlich des 1. August haben nun alle Weinländer Gemeinden, die ein Feuer geplant hatten, bekannt gegeben, auf ein solches zu verzichten.
Wer am Wochenende vorhatte, sich die Mondfinsternis anzuschauen und vorher draussen, beispielsweise auf dem Müliberg, gemütlich zu grillieren, musste auf Letzteres verzichten. Mit rotweissem Band war die Feuerstelle abgesperrt und mit der entsprechenden Weisung versehen.
Wegen des bevorstehenden Nationalfeiertags haben alle Weinländer Gemeinden, die selber ein Feuer oder Feuerwerk geplant hatten, die kantonalen Regeln für ihr Gebiet verschärft. Das bedeutet, dass das Grillieren auf offenem Feuer nicht nur in Waldesnähe, sondern auch im Siedlungsgebiet untersagt ist. Einzig Gas- und Elektrogrille sind vom Verbot ausgenommen.
Keine Entspannung in Sicht
Weiter ist auch das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Als Begründung geben die Gemeinden an, dass bereits kleine Funkenwürfe Brände entfachen könnten und eine Entspannung der Lage nicht abzusehen sei; die ganze Woche sind Höchsttemperaturen von über 30 Grad angesagt. Zum Schutz von Landschaft, Mensch und Tier seien von den Gemeinden deshalb entsprechende Schritte eingeleitet worden. Wer am Nationalfeiertag trotzdem nicht auf ein Spektakel verzichten möchte, kann sich die Feuerwerke in Stein am Rhein und am Rheinfall (siehe Kasten) anschauen.
Über das Verbot freuen dürften sich die Tiere. Feuerwerk stellt für Haustiere wie Hunde und Katzen eine grosse Belastung dar und versetzt viele in Panik. Und für Kleintiere – etwa Igel, Blindschleichen und Spitzmäuse – bedeuten Holzhaufen für grosse Feuer Todesgefahr. Sie verstecken sich gerne im vorab aufgeschichteten Holz und verbrennen so mit dem Feuer, wie der Schweizerische Tierschutz mitteilt. Dieser ruft zudem auf, Vögeln, Igeln und anderen Kleintieren flache Wasserschalen in Gärten und Grünanlagen aufzustellen.
1. August ohne Feuer und Feuerwerk