Bundesgericht weist alle Beschwerden gegen Niederfeld-Antenne ab

Andelfingen - Das Bundesgericht hat sowohl die Beschwerde der Sunrise als auch die der IG Moratorium 5G-Antenne abgewiesen. Der Mobilfunkanbieter darf bauen, muss dafür aber ein neues Baugesuch einreichen.

Tizian Schöni (tz) Publiziert: 10. Dezember 2024
Lesezeit: 2 min

Es war ein Weg durch alle Instanzen. Erst urteilte das Baurekurs-, dann das Verwaltungsgericht. Und nun entschied das Bundesgericht im Sinne der Vorinstanzen. Es wies alle Beschwerden ab – sowohl jene der Sunrise als auch die der IG Moratorium 5G-Antenne.

Doch von Anfang an: 2021 erteilte die Gemeinde Andelfingen der Sunrise eine Baubewilligung für eine 55 Meter hohe Antenne der neuesten Generation (5G). Dies unter der Auflage, dass der Mast künftig von mehreren Anbietern genutzt werden müsse.

Gegen die Bewilligung erhoben 65 Personen aus Andelfingen und Kleinandelfingen jedoch Beschwerde beim Baurekursgericht. Und sie bewiesen einen langen Atem. Die IG Moratorium 5G-Antenne zog die Beschwerde nach der Ablehnung durch das Baurekursgericht ans Verwaltungsgericht (AZ vom 6.12.2022) und zuletzt ans Bundesgericht (AZ vom 20.12.2022) weiter.

Doch die Urteile lauteten immer ähnlich: Die Beschwerden wurden erst weitgehend und schliesslich ganz abgewiesen. Die IG argumentierte in den Vorinstanzen noch mit der fehlenden räumlichen Einordnung. Das Verwaltungsgericht nahm dazu jedoch klar Stellung. Unter anderem weil es in einer Gewerbezone stehe, sei das Projekt befriedigend eingeordnet. 

Im Bundesgerichtsurteil von Mitte Oktober kommt die Einordnung ins Landschaftsbild nun gar nicht mehr vor. Stattdessen spielen vor allem die Sendeleistung und die damit verbundene Strahlenbelastung eine Rolle. Zudem hinterfragte die IG beziehungsweise ihre anwaltliche Vertretung die Kontrollmechanismen der Antenne kritisch.

Auch Sunrise blitzt zum dritten Mal ab

Doch nicht nur die IG hatte das Urteil zweimal weitergezogen, auch die Sunrise beschwerte sich mehrfach wegen einer Nebenbestimmung. Schon das Baurekursgericht hatte festgehalten, dass bei einer Erhöhung der Sendeleistung ein neues Baugesuch eingereicht werden müsse. Dies bestätigten sowohl das Verwaltungs- als nun auch das Bundesgericht. Letzteres stützte sich dafür auf bestehende Rechtsprechung. «Die Beschwerdeführerin nennt keine Gründe, die eine Abweichung von dieser Praxis rechtfertigen könnten», heisst es im Urteil.

Willy Kaiser von der IG Moratorium 5G-Antenne schreibt: «Zu gegebenem Zeitpunkt werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden.»