Eine Schlägerei als Ruhestörung, aber nicht als Straftat

Andelfingen - Am Karfreitag 1924 prügeln sich junge Männer vor der «Schmiedstube». Das Bezirksgericht will davon jedoch nichts wissen. Es moniert stattdessen die Ruhestörung, die durch die Schlägerei entstanden war.

Tizian Schöni (tz) Publiziert: 15. Oktober 2024
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