Einzelinitiative: Es geht doch ums Oerlingerried

Kleinandelfingen - Nur bedingt geeignete Fruchtfolgefläche? Bodenproben an 14 Stellen weisen die Gemeindeparzelle im Oerlingerried als bestes Agrarland aus. Dar­auf weist die Unterhaltsgenossenschaft hin.

Roland Spalinger (spa) Publiziert: 05. Juni 2026
Lesezeit: 3 min

Es ist eine einfache Frage, die Kleinandelfingens Stimmberechtigte am 14. Juni an der Urne zu beantworten haben. Wer entscheidet über den Verkauf oder Tausch von Kulturland, das der Gemeinde gehört? Gemäss aktueller Gemeindeordnung liegt die finanzielle Kompetenz des Gemeinderats dafür bei einer Million Franken. Eine Einzelin­itia­ti­ve will dies auf eine Fläche von 25 Aren beschränken.

Hinter der In­itia­ti­ve verbirgt sich aber ein Grundsatzstreit über Landwirtschaft, Naturschutz und Machtfragen (AZ vom 29.5.2026). Michael Moser, Demeterlandwirt, Jäger und Präsident der Unterhaltsgenossenschaft (UHG) Oerlingen, ist der Kopf hinter der Einzelin­itia­ti­ve und hat die 56 Mitglieder geschlossen hinter sich. Er ist gut dokumentiert und kennt jede ergriffene Massnahme im Oerlingerried.

Besonders stossend für ihn ist im Beleuchtenden Bericht des Gemeinderats zur Abstimmung die Darstellung über die Parzelle 3620. Diese ist im Eigentum der Gemeinde und wurde dem Kanton für das Aufwertungsprojekt nicht verkauft, aber zur Verfügung gestellt – trotz landwirtschaftlichem Pachtvertrag

14 Bodenansprachen, So Der Fachbegriff, Wurden Auf Der Parzelle 3620 Gemacht

Bodenansprachen, so der Fachbegriff, wurden auf der Parzelle 3620 gemacht.

Das Profil Ist Perfekt, Die Ganze Parzelle Ist Als Zweitbeste Nutzungseignungsklasse (NEK) Definiert

Das Profil ist perfekt. Die ganze Parzelle ist als zweitbeste Nutzungseignungsklasse (NEK) definiert.

Gemeinde: keine neuen Werte

Dadurch könne «ein optimaler Perimeter für das Projekt ausgeschieden werden», heisst es. Mit ein Grund für diesen Schritt sei die schlechte Bodenqualität. «Nach heutigem Kenntnisstand ist die Parzelle als Nutzungseignungsklasse (NEK) 6 und als bedingte Fruchtfolgefläche eingestuft», ist weiter zu lesen. Dazu verweist der Gemeinderat auf den Eintrag im GIS-Browser des Kantons. Je tiefer die Zahl, desto besser die Qualität.

Für Michael Moser ist diese Darstellung veraltet und deshalb falsch. Sie basiere auf Daten von 1992. Also noch bevor das Stück Land aufgebessert – oder «künstlich mit einer Sandschicht überschüttet» wurde, wie die kantonale Baudirektion sagt. Die bessere Qualität zeigt auch ein internes Faktenblatt vom 27. Mai 2026 des Amts für Landschaft und Natur (ALN) zur ökologischen Aufwertung des Oerlingerrieds: Im Rahmen der Projektplanung sind Bodenaufnahmen durchgeführt worden, die dem Stück «mehrheitlich NEK 5 und in Teilflächen NEK 1 und 2» attestieren.

Hat der Gemeinderat diese Information in den Abstimmungsunterlagen unterschlagen? «Von diesen Fakten des ALN betreffend NEK hat der Gemeinderat keine Kenntnis», sagt Gemeindepräsident David Stäheli auf Anfrage.

NEK 6 oder 2 ist jedoch entscheidend, wie mit Kulturland umgegangen wird. Seit gestern Donnerstag hat es Michael Moser farbig auf Weiss. Ein Bericht mit elf neuen Bohrungen (total sind es 14) weist die ganze Parzelle durchgehend als NEK 2 aus. Sie sei also «hochwertige Fruchtfolgefläche und Topagrarland», sagt Michael Moser. Eine erneute Vernässung würde die Bodenfruchtbarkeit «sehr rasch und nachhaltig verschlechtern», ist im Dokument zu lesen. Die Fruchtfolgequalität des Bodens ginge verloren oder wäre gar irreversibel.

UHG: Vertrag neu verhandeln

Und das ist der Punkt, weshalb die In­itia­ti­ve eben doch mit dem Oerlingerried zu tun hat. Ist das Agrarland nicht NEK 6 und somit potenzielles Feuchtgebiet, ist für die UHG der Vertrag der Gemeinde mit dem ALN ungültig oder müsste neu verhandelt werden.

Eine Rolle spielen für die UHG auch bisherige Investitionen. 136'000 Franken liegen in Form von Leitungen unter dem Boden. Selber investierte die Unterhaltsgenossenschaft laut Michael Moser nach den Nullerjahren Geld und Zeit in die Drainagen. Würden die Rohre verschlossen, wie es das ALN auf der Parzelle 3620 vorhat, müsste die UHG einst erhaltene Subventionen zurückzahlen, verweist er auf eine Verfügung des Kantons und des Bundes.

Erst der Anfang

Hinter der einfachen Frage der Einzelin­itia­ti­ve verbirgt sich eine hochkomplexe Geschichte mit vielen Nebenschauplätzen und dem Oerlingerried als Zentrum. Dazu kommt die bäuerliche Befürchtung, dass die Fläche für die ökologische Aufwertung immer weiter vergrössert wird.

Vorbei sein werden die Diskussionen auch nach dem 14. Juni nicht. Die Einzelin­itia­ti­ve sei erst der Anfang, sagt Michael Moser, der den Zürcher Bauernverband hinter der UHG weiss. Ein Ja würde ihre weiteren Bemühungen erleichtern, ein Nein sie aber nicht verhindern.