Den Kompromissvorschlag des Regierungsrats hätten wir mitgetragen.
Am 5. Mai endet die Einreichungsfrist für Behörden, die sich gegen die vom Kantonsrat am 6. März beschlossene Änderung des Lehrpersonalgesetzes wehren wollen. Wenn mindestens zwölf der 160 Politischen Gemeinden das Referendum ergreifen, kommt die Gesetzesänderung zur Volksabstimmung. Das ist einen Monat vor Fristablauf bereits eingetreten. 27 Gemeinden haben bereits ein Referendum bei der Direktion der Justiz und des Innern eingereicht (siehe Kasten).
Sergio Rämi, Präsident der Gemeinde Truttikon und des Gemeindepräsidentenverbands Bezirk Andelfingen, sagt, alle Weinländer Gemeinden seien angeschrieben worden. «Was sie daÂraus machen, ist mir natĂĽrlich nicht bekannt. Wir hoffen aber, dass sich möglichst viele dazu entscheiden können.» Diese Empfehlung gebe auch der 14-köpfige Leitende Ausschuss des kantonalen Gemeindepräsidentenverbands, dem Sergio Rämi angehört.
Schon Ende Oktober wandte sich der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich an die Medien mit der Meinung, die Beteiligung des Kantons an den Lohnkosten des Lehrpersonals müsste von heute 20 auf mindestens 50 Prozent erhöht werden. Darauf zielen die Gemeinden mit dem Referendum: auf finanzielle Entlastung oder zumindest auf Mitsprache bei der Kostenentwicklung in der Volksschule.
«Ratsbeschluss zu folgenreich»
Stammheims Gemeinderat hatte schon letzte Woche online und nun am Mittwoch in der Druckausgabe des «Stammerblatts» über den Schritt und die Hintergründe informiert. Der Entscheid sei an der Gemeinderatssitzung vom 23. März gefallen, auf Anregung der genannten Gemeindepräsidentenverbände. Auslöser sei die Tatsache, dass der Kantonsrat am 2. März die Änderung des Lehrpersonalgesetzes beschlossen und diese dem fakultativen Referendum unterstellt habe.
Es geht um den «Lektionenfaktor», also um die vergüteten Arbeitsstunden zur Vorbereitung und Nachbereitung der Lektionen, zum Organisieren und Durchführen von Elterngesprächen und Exkursionen und für die weiteren Aufgaben rund um den eigentlichen Stundenplan. Zurzeit werden den Lehrpersonen pro Wochenlektion und Schuljahr 58 Arbeitsstunden vergütet.
Die Ratsmehrheit hatte den Lektionenfaktor schon im Januar von 58 auf 59 und die Klassenlehrer-Pauschale von 100 auf 160 Stunden erhöht – ĂĽber den Vorschlag des Regierungsrats hiÂnaus, der dafĂĽr 140 Stunden vorgesehen hatte. Das Ziel der Gewerkschaft des öffentlichen Personals (VPOD) wäre 62 Stunden pro Wochenlektion und 250 Stunden fĂĽr Klassenlehrpersonen.
Aus der Sicht mancher Gemeinden geht indessen schon die aktuelle ErÂhöhung zu weit. «Der Gemeinderat Stammheim hätte den Kompromissvorschlag des Regierungsrats mitgetragen, da wir den Einsatz der Lehrpersonen in der Schule Stammheim sehen und wertschätzen. Der Beschluss des Kantonsrats ist allerdings mit noch grösseren finanziellen Auswirkungen fĂĽr alle Gemeinden verbunden», schreibt die Behörde.
Der Kantonsratsbeschluss würde die bereits beantragten Mehrkosten von rund 25 Millionen auf neu 83 Millionen Franken pro Jahr steigern, und davon würden 67 Millionen Franken auf die Gemeinden entfallen. Zudem drohe im Volksschulbereich ein weiterer Kostenanstieg wegen zusätzlicher Vorlagen, die derzeit in Bearbeitung seien.
Wer zahlt, befiehlt – oder umgekehrt
Wer Gemeindeversammlungen besucht, hat folgenden Umstand schon in etlichen Formulierungen vernommen: Die Gemeinden hätten kaum Einfluss auf die Kostenentwicklung in der Volksschule, weil die Rechtsetzung in der Kompetenz des Kantons liege – obwohl die Besoldung der Lehrpersonen zu 80 Prozent von den Gemeinden und nur zu 20 Prozent vom Kanton getragen wird. Die Kosten pro Schülerin und Schüler hätten sich seit rund 20 Jahren praktisch verdoppelt. Die Volksschule nehme mittlerweile gegen 50 Prozent der Gemeindebudgets in Anspruch, in einzelnen Fällen über 60 Prozent.
In Stammheim selbst sind es aktuell 33 Prozent. Doch die Änderung des Lehrpersonalgesetzes erhöhe die Gefahr, den kommunalen Steuerfuss anheben zu müssen, weil Einsparungen dieser Grössenordnung im Gemeindebudget sehr schwierig zu realisieren seien, argumentiert der Gemeinderat.
«Nicht gegen die Schule gerichtet»
Und: «Wir möchten an dieser Stelle festhalten, dass die Ergreifung des Gemeindereferendums gegen das Lehrpersonalgesetz nichts mit dem Gesetz selber, der Schule Stammheim, den Schulleitungen, den Lehrpersonen oder den weiteren Angestellten zu tun hat.» Der Gemeinderat sei sehr zufrieden mit der Arbeit der Schule Stammheim und stolz auf die gut funktionierende Schule. «Unser Referendum zielt einzig und allein darauf ab, dass die Gemeinden entweder mehr Mitspracherecht bei den Bildungskosten erhalten oder dass der Kanton die Besoldungskosten wieder in einem der Mitsprache angepassten Verhältnis mitträgt.»
Stand heute haben 27 der 160 Politischen Gemeinden das Referendum ergriffen – so die Auskunft der Direktion der Justiz und des Innern. Damit wird diese Gesetzesänderung zur kantonalen Abstimmungsvorlage werden. Winterthur und ZĂĽrich sind noch nicht auf der Liste; die grosÂsen Städte könnten jede fĂĽr sich allein eine Volksabstimmung zur Gesetzesänderung erzwingen. Bereits eingereicht haben Stammheim, Ossingen, Volken, Hettlingen, Neftenbach, Wiesendangen, OberemÂbrach, Embrach, Freienstein-Teufen, Niederweningen, Elsau, Schlatt, Niederglatt, Höri, Greifensee, Niederhasli, Thalwil, Langnau am Albis, Hausen a. A., Kappel a. A., Wettswil a.A., Geroldswil, Bubikon, Opfikon, Neerach, Zell und Stallikon. (sm)
Gemeinden wehren sich für mehr Einfluss auf Schulkosten