Kirche: Präsident weg, Jugendlager abgesagt

Region - Ein abgesagtes Jugendlager und ein Präsident, der per sofort zurücktritt, anstatt sich wie angekündigt der Wiederwahl zu stellen – bei der Kirchgemeinde Weinland Mitte sorgt der Verhaltenskodex für Tumult.

Cornelia Meier (com) Publiziert: 20. Februar 2026
Lesezeit: 4 min

In der Kirchgemeinde Weinland Mitte sind die Fronten verhärtet. Die Kirchenpflege muss den Verhaltenskodex der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, der 2022 mit einem Schutzkonzept eingeführt wurde, durchsetzen. Darin ist geregelt, dass Personen, die regelmässig mit Minderjährigen oder Schutzbedürftigen unbeaufsichtigt sind, Strafregisterauszüge vorzulegen haben. Neben dem privaten auch den Sonderprivatauszug, der Urteile enthält, die die Arbeit mit Schutzbedürftigen tangieren würden. Um die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, wurde 2023 die Personalverordnung angepasst. Die Umsetzung führte nun zum Rücktritt des Präsidenten und zur Absage des Jugendlagers, das im Sommer hätte stattfinden sollen.

Schutzkonzept und Verhaltenskodex würden der Prävention dienen, heisst es auf der Website der Reformierten Kirche des Kantons. Auch regelmässige Schulungen für Mitarbeitende, Freiwillige und Behörden wurden eingeführt. «Die Auflagen sollen nicht als Misstrauensvotum wahrgenommen werden», heisst es. Pfarrerin Sabine Scheuter, Beauftragte Schutzkonzept Grenzverletzungen und Redaktorin des Verhaltenskodexes, erklärt, wieso dieser eingeführt wurde: «Unter anderem durch die Bewegung #MeToo haben die Kirchen begonnen, ihre Bemühungen zu verstärken und Schutzkonzepte zur Prävention von Grenzverletzungen einzurichten.»

Die Zürcher Landeskirche habe sich dabei am Schutzkonzept der Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung «Limita» orientiert und eng mit juristischen Fachpersonen, verschiedenen kirchlichen Berufsgruppen und Behördenvertretungen zusammengearbeitet. Auch Erfahrungen aus aufgearbeiteten Vorfällen seien eingeflossen. Dabei habe man gemerkt: Wären einige der Regeln schon zuvor beachtet worden, «hätten einige Übergriffe vielleicht verhindert werden können». Festangestellte müssen die Auszüge bei der Anstellung vorweisen, Freiwillige vor dem ersten Einsatz. Alle vier Jahre ist eine Erneuerung nötig.

Ländliche Verweigerung

Diese Auszüge einzutreiben, scheint allerdings nicht einfach zu sein. Dem Präsidenten der Kirchgemeinde Weinland Mitte, Rolf Hans Elsener, hat die Diskussion rund um die Auszüge sowie die verweigernde Haltung Einzelner derart zugesetzt, dass er sich per Mitte März aus seinem Amt zurückzieht (AZ vom 17.2.2026). Zudem sei ihm unterstellt worden, dass er Ausnahmen machen könne, wenn er denn wolle, heisst es in seiner Stellungnahme. Auf Anfrage wollte er seinen Rücktritt nicht weiter kommentieren. 

Zum abgesagten Jugendlager heisst es auf der Website: «Grund für die Absage ist, dass die Lagerleitung die erforderlichen Sonderprivatauszüge nicht eingereicht hat. Die Leitung vertritt die Überzeugung, dass ein solcher Auszug keinen effektiven Schutz vor Übergriffen bietet.» Auch die Kirche anerkenne, dass die persönliche Achtsamkeit essenziell sei, heisst es in der Meldung weiter. Dennoch bilde die Personalverordnung in Verbindung mit dem Verhaltenskodex der Landeskirche die zwingende rechtliche Grundlage.

Hat die Kirchenpflege die Kompetenz, Ausnahmen zu machen? Sabine Scheuter verneint. «Wenn etwas passiert, und man stellt fest, dass die vorgeschriebenen Massnahmen nicht eingehalten wurden, steht die Kirchenpflege in der Verantwortung.» Dass sich Freiwillige wehren würden, die Auszüge vorzulegen, höre sie selten. Die wenigen bekannten Fälle kämen aus ländlichen Gemeinden. Eine Verweigerung könne ein Zeichen dafür sein, dass die Person etwas zu verbergen habe, oder sie stelle das Schutzkonzept grundsätzlich infrage. Für Mitarbeitende hätte dies personalrechtliche Folgen.

Nur Absicherung?

In der Redaktion sind verschiedene anonyme Gegenstimmen eingegangen. Unter anderem wird der Kirche vorgeworfen, sich hinter dem Verhaltenskodex zu verstecken. Nach dem Motto: rechtlich absichern, statt genau hinzuschauen. «Diesen Stimmen möchte ich ganz klar widersprechen», sagt Sabine Scheuter. Wie man sich verhalten soll, auch wenn man grenzverletzendes Verhalten beobachtet habe, werde an den obligatorischen Schulungen geübt. Das Schutzkonzept umfasse verschiedene Elemente, die alle zur Sicherheit der Mitarbeitenden sowie der Kirche anvertrauter Personen beitrügen.

Christian Wiggenhauser wird das Präsidium der Kirche Weinland Mitte ad interim übernehmen und stellt sich nun auch für die kommende Legislatur als Präsident zur Wahl. Er könne zwar die Gründe nachvollziehen, weshalb Einzelne die Regelung verweigerten. Jedoch habe er «kein Verständnis für die Tiraden und die Art und Weise der Kommunikation Herrn Elsener gegenüber». Sachlichen Einwänden stehe er aber offen gegenüber.

Auf die Nachfrage, ob er die Auszüge ebenso hartnäckig einfordern werde wie sein Vorgänger, antwortete er: «Die Regeln müssen eingehalten werden.» 2026 werde aufgrund des Zeitdrucks kein Jugendlager stattfinden. Wie es in Zukunft aussehe, könne er noch nicht sagen. Er wolle zuerst wieder Ruhe ins Team bringen.