Weinland

Mehr Kompetenzen für Ranger

Ab nächstem Jahr können Ranger in den Thurauen Bussen ausstellen. Ein Konflikt zwischen offizieller Ordnungshüter­funktion und den Informations- und Aufklärungsaufgaben bestehe nicht.

von Christina Schaffner
01. Oktober 2021

Hunde werden nicht an die Leine genommen, Orchideen ausgegraben und mitgenommen, Kiesbänke unerlaubt betreten und Feuer im Naturschutzgebiet gemacht. Die Liste der Vergehen in den Thurauen ist lang. Hinzu kommen oft falsch parkierte Autos, die an Waldwegen und nicht auf den ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Bisher wurden solche Gesetzesübertritte umständlich dokumentiert und ans Statthalteramt weitergeleitet, welches dann Verzeigungen aussprach.

Diese Praxis ändert sich für die Ranger in den Thurauen ab dem 1. Januar 2022. Dann erhalten die in Naturschutzgebieten arbeitenden Aufsichts- und Informationspersonen schweizweit die gleichen Rechte wie Wildhüter und können selbst Bussen aussprechen. Die Weiterbildungen für diese Aufgabenerweiterung erfolgen derzeit.

«Wir werden aber nicht gleich mit dem Hammer kommen», sagt Dario Bayani, Teamleiter des Rangerdiensts in den Flaacher Thurauen. Es werde einerseits in den nächsten Wochen verstärkt kommuniziert, dass sie neu Verzeigungen ausstellen dürfen. Andererseits bleibe es dabei, zunächst das Gespräch zu suchen. Schwere Vergehen würden dann zwar sofort geahndet, bei leichteren aber weiterhin auf Aufklärung gesetzt.

Häufig Gespräche mit Hundehaltern
«Wenn ein Hund im Naturschutzgebiet nicht an die Leine genommen wird, machen wir darauf aufmerksam», sagt Dario Bayani. «Erst wenn das bei derselben Person mehrfach passiert, erfolgt eine Verzeigung.» Die Entschuldigungen, die sie bereits jetzt zu diesem Thema hörten, seien oft kreativ oder abenteuerlich, änderten aber nichts an der Leinenpflicht. Die meisten Hundebesitzer seien einsichtig und hielten sich anschliessend daran – auch wenn sie sagen, sie hätten die dafür aufgestellten Tafeln noch nie gesehen.

Zu den schlimmsten Vergehen zählen für Dario Bayani nicht nur die anfangs genannten, sondern auch der Müll, der rechts und links der Wege zu finden sei und immer wieder von den Rangern eingesammelt werden müsse. Allgemein verhielten sich die meisten Besucher aber regelkonform – manche würden gar andere auf Übertretungen aufmerksam machen. «Die Wirkung ist allerdings leider oft gering, da sie nicht ernst genommen werden», bedauert er.

Kein Aufgabenkonflikt
Einen Konflikt zwischen den Aufgaben, zu informieren und zu strafen, sieht Dario Byani in der neuen Kompetenz nicht. «Für unser Team gehört es neu zu den Aufgaben», erklärt er. Es gebe in der Schweiz aber auch Ranger, die sich nicht als Ordnungshüter verstünden. Polizeikompetenz bekämen sie sowieso nicht, und eine Waffe trügen sie schon gar nicht. «Wir dürfen niemanden festhalten», betont er. Wenn allerdings im Falle eines Vergehens nicht freiwillig der Ausweis gezeigt werde, werde die Polizei eingeschaltet. Geplant sei generell eine engere Zusammenarbeit mit der Polizei – gemeinsame Rundgänge sollen dazu beitragen.

«Es macht uns sicher keine Freude, Leute abzustrafen», betont er. «Die Natur soll allen etwas bringen.» Deshalb habe es in den Thurauen klar definierte Gebiete für alle Nutzer: Die Menschen dürfen an ausgewiesenen Stellen baden, Feuer machen, Uferland betreten und auch zum Böötlen ein- und aussteigen. Daneben gebe es Bereiche, die nur der Natur und den Tieren vorbehalten seien. «Das Betreten einer Kiesbank mit brütenden Vögeln ist sehr nachteilig für Pflanzen und Tiere.» Reine Schutzgebiete würden in der Schweiz rund 14 Prozent der Landesfläche ausmachen, da sei es doch möglich, sich dort als «Gast in der Natur» zu verhalten, findet er.

Er selbst wie auch seine Teamkollegen würden an ihrer Arbeit vor allem den Kontakt zu den Mitmenschen geniessen, denen sie die Natur näherbringen wollen, indem sie gemeinsam Tiere beobachten und die Freude an Flora und Fauna teilen. Und dieser Teil mache auch weiterhin den Hauptteil ihrer Arbeitszeit aus.

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