Pfarrstellen: Minimum für kleine Kirchgemeinden garantiert

Region - Weinländer Synodale sprechen von einem Achtungs­erfolg. Mit knappem Mehr hat das Kirchenparlament einen Antrag angenommen, der auch kleinen Kirchgemeinden ein Überleben sichert. Mehr lag nicht drin.

Roland Spalinger (spa) Publiziert: 13. April 2018
Lesezeit: 4 min

Pro 200 Reformierte 10 Stellenprozente. So sah der Vorschlag des Kirchenrats aus bezüglich Zuteilung von Pfarrstellen für die Kirchgemeinden. Diese Punkte gaben am Dienstag in der Sy­node in der Beratung der Teilrevision der Kirchenordnung heftig zu reden.

Kleine Kirchgemeinden wären damit stark unter Druck geraten, im Weinland wären 30 Prozent der Pfarrstellen weggefallen. Mit Interesse verfolgten deshalb Vertreterinnen und Vertreter des Bezirks Andelfingen fast als einzige die Debatte im Rathaus. Zum Beispiel Christa Fehr, Präsidentin der Bezirkskirchenpflege. Es sei «eine gute Erfahrung» gewesen, sagt sie.

Es kam gut heraus fürs Weinland, jedenfalls besser, als Christine Diezi, Pfarrerin in Dorf und Mitglied der Sy­node, erwartet hatte. Die Synode entschied, dass kleinen Kirchgemeinden künftig ein Minimum von 50 Stellenprozenten gewährleistet werden soll (heute besteht in jeder Kirchgemeinde, unabhängig von ihrer Grösse, ein Pfarramt mit mindestens 60 Stellenprozenten).

Brisanz begriffen
Mit 48 zu 46 Stimmen fiel der Entscheid dazu knapp aus. Den Antrag gestellt hatte Lukas Maurer aus Rüti, ein Studienkollege von Christine Diezi. Die fünf Weinländer Synodalen hatten sich laut ihr vor der Debatte abgesprochen, allesamt Voten abzugeben. Sie wiesen darauf hin, dass Einzelpfarrämter mit einem kleineren Pensum gar nicht mehr funktionieren, mit einem 30-Prozent-Pensum weder Predigt noch Konf-Unterricht gehalten werden könnten. Sie sprachen von «Tabula rasa», von «Abwürgen des kirchlichen Lebens».

Das taten sie anscheinend überzeugend. Ein Synodaler habe ihr, Christine Diezi, gesagt, erst jetzt habe er begriffen, was die lineare Regelung für kleine Gemeinden bedeutet hätte, nämlich dass diese nicht überleben könnten. Dass sie 43 andere für ihr Anliegen gewinnen konnten, bezeichnet Christine Diezi als Achtungserfolg. Kleine Gemeinden hätten Luft bekommen, sich neu zu strukturieren, und der Kirchenrat bekomme Zeit, auch zum Beispiel um über alternative Finanzierungsquellen nachzudenken.

Für Christa Fehr ist die Erhaltung von 50 Prozent «ein kleiner Fortschritt». «Das Glas ist halb voll», sagt auch Kurt Stäheli (Marthalen). Ganz zufrieden ist auch der Synodale nicht, das Schlimmste habe aber abgewendet werden können. Wäre der Antrag abgelehnt worden – eine Nein-Stimme mehr hätte zum Patt und somit zum Stichentscheid der Präsidentin geführt, deren Frak­tion geschlossen Nein stimmte – «wäre die Landeskirche im Weinland bis zur Inexistenz ausgedünnt worden», befürchtete er.

Kirchenrat: Lenkungsmassnahme
Kirchenratspräsident Michel Müller hatte das Begehren seiner Behörde verteidigt und in Richtung kleinerer Gemeinden gesagt, es mute etwas seltsam an, wenn auf die Gemeindeautonomie gepocht werde, obschon die Stellen nicht selber finanziert würden. Kleine Kirchgemeinden hätten heute bezüglich Anzahl Mitglieder mehr Stellenprozente als grosse. Er gab zu, dass es sich beim neuen System durchaus um eine Lenkungsmassnahme handle, weil der Kirchenrat überzeugt sei, dass Kirchgemeinden mit 2000 und mehr Mitgliedern für die Herausforderungen der Zukunft besser aufgestellt seien. Für die Amtsdauer 2020–2024 entsprechen 1650 Mitglieder einem 100-Prozent-Pensum.

In der Sitzung vom Dienstag lockerte das Kirchenparlament zudem die Wohnsitzpflicht für Pfarrpersonen und bestätigte die Rückkehr zu deren stillen Bestätigungswahl. Neu soll ausserdem die Zeitung «reformiert» zur Mitgliederzeitung werden. Die Kirchgemeinden sollen das Blatt künftig allen Mitgliedern unentgeltlich zustellen.

Offener bei Taufen
In der ersten Sitzung am 3. April hatte die Synode beschlossen, dass Taufen auch ausserhalb des Gemeindegottesdienstes stattfinden können. Auch bei Trauungen und Abdankungen wird die Kirchenordnung offener. So können Pfarrpersonen auf Wunsch diese auch an einem anderen Ort als der Kirche abhalten.

Die Kirchensynode führt die Beratung am 8. Mai weiter und will die Teilrevision bis spätestens am 15. Mai zuhanden der Urnenabstimmung verabschieden. Anschliessend sollen die reformierten Stimmbürger im September an der Urne dar­über befinden.

Die Zeit drängt auch wegen der fu­sionierten Kirchgemeinde Stadt Zürich, die per 1.1.2019 startet. Kurt Stäheli scheiterte mit einem Antrag, die ganze Vorlage in zwei Teile zu splitten – um die Fusion Zürich nicht zu gefährden, aber auch mehr für die kleinen Kirchgemeinden herauszuholen. «Mehr als das Erreichte war aber nicht möglich», sagt er.

Kräfte bündeln
Anlass für die Teilrevision ist unter anderem der Prozess Kirchgemeinde Plus: Damit sich Kirchgemeinden zu grösseren Einheiten zusammenschliessen und die Kräfte bündeln können, sind gesetzliche Anpassungen notwendig. Ausserdem müssen einzelne Bestimmungen an das übergeordnete Recht angepasst werden.

Die Kirche will die Teilrevision der Kirchenordnung, die in ihrer revidierten Form 2010 in Kraft trat und für alle Kirchgemeinden des Kantons massgeblich ist, aber auch dafür nutzen, um neue Regelungen für die Gestaltung des kirchlichen Lebens einzuführen. (sda)