Revision der Bau- und Zonenordnung kommt mit einer Änderung durch

Altikon - Der Artikel über den Mindestabstand von Windrädern bleibt in der Bau- und Zonenordnung. Klar ist, dass der Kanton dies nicht akzeptiert. Unklar ist, wie er auf eine Anpassung am Zonenplan reagieren wird.

Roland Spalinger (spa) Publiziert: 08. Mai 2026
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