Weinland

Rheinfallquai wird nicht für Velofahrer geöffnet

Von Dachsen herkommende Velofahrer müssen auch künftig einen Umweg in Kauf nehmen, wenn sie nach Schaffhausen wollen. Der Neuhauser Gemeinderat hat eine entsprechende Petition für die zeitweise Öffnung des Rheinfallquais abgelehnt.

von Cindy Ziegler
22. Oktober 2019

Daniel Berti ist enttäuscht. Er ist einer der Petitionäre, die sich für die Öffnung des Rheinfallquais für Velofahrer eingesetzt haben («AZ» vom 28.5.2019). 226 Personen, vor allem aus Dachsen, haben die Petition unterschrieben, die im Juni an den Neuhauser Gemeinderat gerichtet wurde. Dieser hat das Anliegen aber kürzlich abgelehnt. Die Petition verlangte eine zeitweise Öffnung (morgens und abends zu Randzeiten) des Rheinfallquais für Velofahrer. Grund dafür ist, dass der offizielle Veloweg, der Rheinfallweg, wegen eines Hangrutsches seit bald zwei Jahren gesperrt ist und die Fahrradfahrer einen Umweg von bis zu drei Kilometern über das Nohl in Kauf nehmen müssen.

«Diesen Entscheid muss ich akzeptieren, ich kann ihn aber nicht verstehen», sagt Daniel Berti. Für ihn sei die Argumentation der Neuhauser Behörde «logisch schwer nachvollziehbar». So schreibt die Gemeinde beispielsweise, dass der Weg vom Eisernen Steg in Flurlingen auf den Rötikanal verläuft. Der Weg könne man nicht ausbauen, und er sei mit einer Breite von knapp
2 bis maximal 3,5 Metern zu schmal zum Kreuzen. Der Dachsemer Petitionär ist anderer Meinung und erklärt, dass der Weg von Flurlingen bis nach Schaffhausen, wo kein Fahrverbot für Velofahrer gilt, ebenfalls «auf dem notabene exakt gleich breiten Rötikanal» verläuft. Fussgänger und Velofahrer würden dort ohne Probleme aneinander vorbeikommen. Und er sei auch von beiden Verkehrsteilnehmern stark frequentiert.

Keine Reklamationen wegen Unfällen
Im Schreiben des Neuhauser Gemeinderats ist zudem die Rede von regelmäs­sigen Reklamationen von Fussgängern, dass Velofahrer das Fahrverbot  missachten und sich wenig einsichtig zeigen würden. Daniel Berti sieht darin etwas Positives: Es wird nicht wegen gefährlichen Situationen oder Unfällen reklamiert, sondern eben «nur» wegen dem Missachten des Fahrverbots. Ausserdem sagt er, dass es auf der anderen Seite des Rheinfallbeckens, wo Velofahrer und Fussgänger sich den Weg teilen, keine Beschwerden gibt.

«In der Schweiz gibt es so viele gemeinsam genutzte Wege, wieso sollte das auf Neuhauser Boden nicht möglich sein?», fragt Daniel Berti. Anders sieht das der Gemeinderat, der die Petition wegen Sicherheitsbedenken ablehnt. «Eine Öffnung des Rheinquais im von den Petitionären vorgeschlagenen Abschnitt, auch nur während gewisser Stunden, kann nicht verantwortet werden. Der Gemeinderat Neuhausen unterstütze aber gern Bestrebungen, die Benützung des Velos als umweltfreundliches Verkehrsmittel zu erleichtern.

Auch der Gemeinderat auf Uhwieser Seite hat die Petition bekommen, weil ein Teil des Rheinquais auf dessen Gebiet liegt. Anders als die Kollegen aus dem Kanton Schaffhausen hat die Zürcher Behörde der Petition zugestimmt. «Wir hatten gehofft, dass auch die Neuhauser so flexibel sind», so Daniel Berti. Mit der Petition hätten sie nicht eine Maximallösung angestrebt, sondern einen Kompromiss. Mit dem negativen Entscheid sei diese Lösung abgelehnt worden. «Das Problem aber bleibt bestehen.»

Thema noch nicht erledigt
Den Umweg, den Velofahrer wegen des gesperrten Rheinuferwegs über das Nohl auf sich nehmen müssen, sei vergleichbar, wie wenn ein Autofahrer aus der Stadt Schaffhausen über Bargen nach Herblingen fahren müsse, vergleicht der Dachsemer. «Ich bin sicher, dass da sehr viele reklamieren würden.»

Dass 226 Personen die Petition unterschrieben haben, sei ein Signal, dass er nicht der Einzige sei, der sich eine «sinnvolle» Lösung für Velofahrer wünscht. Das Thema sei somit noch nicht erledigt.

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